Behinderung

Grundsätzliche Definition von Behinderung im sozialrechtlichen Sinne: Eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit einer Person mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe der Betroffenen am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Menschen gelten […]