Unter Evidenz-basierter Medizin (EbM) oder evidenzbasierter Praxis im engeren Sinne versteht man eine Vorgehensweise des medizinischen Handelns, individuelle Patienten auf der Basis der besten zur Verfügung stehenden Daten zu versorgen. Diese Technik umfasst die systematische Suche nach der relevanten Evidenz in der medizinischen Literatur für ein konkretes klinisches Problem, die kritische Beurteilung der Validität der Evidenz nach klinisch-epidemiologischen Gesichtspunkten; die Bewertung der Größe des beobachteten Effekts sowie die Anwendung dieser Evidenz auf den konkreten Patienten mit Hilfe der klinischen Erfahrung und der Vorstellungen der Patienten.
Ein verwandter Begriff ist die evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (“Evidence-Based Health Care”), bei der die Prinzipien der EbM auf alle Gesundheitsberufe und alle Bereiche der Gesundheitsversorgung, einschließlich Entscheidungen zur Steuerung des Gesundheitssystems, angewandt werden.
Quelle: AG Glossar des DNEbM
Glossar zur Evidenzbasierten Medizin; mit direktem Link zum PDF des Glossar auf der Webseite des herausgegeben vom Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin.
Weblinks:
- EbM-Basics – Erklärungen, Grundbegriffe, Literatur und Links auf den Webseiten des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) e.V.
- Was ist Evidenz-basierte Medizin und was nicht? – Abdruck der deutschen Version eines Grundsatzbeitrages von David Sackett auf den deutschen Webseiten der Cochrane Collaboration.
- Artikel aus dem Jahr 1992 im Deutschen Ärzteblatt zur Bedeutung “bedingter Wahrscheinlichkeiten” bzw. des Bayes-Theorems für die ärztliche Diagnostik (PDF).
- Kurze Geschichte der Evidenz-basierten Medizin auf dem Portal “gesundheitsinformation.de“.
- Ärztliche Kunst oder Evidenz-basierte Entscheidungen – eine kurze Erläuterung der Methode, Erfahrungen mit gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ergänzen.
- Kapitel 2.3 “Möglichkeiten und Grenzen evidenzbasierter Medizin” im GUTACHTEN 2000/2001 des Sachverständigenrates zur Begutachung der Entwicklung im Gesundheitswesen.
- Leserbrief von Günter Jonitz im Deutschen Ärzteblatt zu korrekten Definition des Begriffs “Evidenzbasierte Medizin”.
- Wikipedia: Artikel in der deutschen und in der englischen Version der Wikipedia zum Thema Evidenzbasierte Medizin.
- Oxford Centre for Evidence-Based Medicine: Levels of Evidence.
Rechtliche Grundlagen:
EbM in der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses
§35 Abs.1 SGB V (Bewertung von klinischen Studien nach methodischen Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin)
§35a SGB V (Evidenzstufen von Studien)
§35b SGB V und §139a Abs.4 SGB V (Berücksichtigung anerkannter internationaler Standards der EbM durch das IQWiG)§ 65d SGB V (Förderung besonderer Therapieeinrichtungen – wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben … zur Erreichung möglichst hochwertiger Evidenz)
§137f SGB V (Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien)
§139a Abs.3 Ziffer 3 SGB V (Bewertung evidenzbasierter Leitlinien)§139e SGB V (Berücksichtigung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin).
§73b SGB V (Hausärztliche Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien)
Hilfsmittel für die Anwendung der evidenzbasierten Medizin
Systemorientierte Nutzenbewertungen – “Health Technology Assessments” (HTA)
HTA in Europa: Heads of HTA Agencies