Ausführliche Informationen zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß § 35a SGB V finden sich auf den Webseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.
- Alphabetische Übersicht der Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Nutzenbewertung nach § 35a SGB V durchführt oder abgeschlossen hat
- AWMF: Ad-hoc-Kommission “Nutzenbewertung” der AWMF
- Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18.04.2013
- Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) “Einstellung der Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt” Beschlussdatum: 17.04.2014
- GAMSI – GKV-Arzneimittel-Schnellinformation
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Pressemitteilung “G-BA legt Kriterien für Bestandsmarktaufruf fest und bestimmt erste Wirkstoffgruppen für die Nutzerbewertung” vom 18. April 2013
- Gesundheitsinformation.de: Frühbewertung von Arzneimitteln: Vom IQWiG bewertete Wirkstoffe
- SEG 6 “Arzneimittelversorgung” – Aktueller Hinweis zur Begutachtung: In Deutschland zugelassene, aber nicht im Markt befindliche Arzneimittel
- GKV-SV-Rundschreiben RS 2012/267 – G-BA Beschlüsse nach § 35a SGB V – Arzneimittel ohne Zusatznutzen – Anfragen zu Einzelimporten von Arzneimitteln
- Ecker + Ecker GmbH: Verfahren der Frühen Nutzenbewertung, die vor mindestens 9 Monaten abgeschlossen wurden – Übersicht nach Wirkstoffen