Erlaubnisvorbehalt in der gesetzlichen Krankenversicherung

Erlaubnisvorbehalt des G-BA gemäß § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V in Abgrenzung zu § 87 Abs. 3e Satz 4 SGB V Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verwendet auf seinen Webseiten im Einleitungstext zum Themenbereich “Methodenbewertung” (Quelle: www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/) die Formulierung eines “Erlaubnisvorbehalts für neue Methoden im ambulanten Bereich“.Diese Formulierung im Text auf den G-BA-Webseiten bezieht sich auf die Prüfung […]

NUB: “Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode”

Im Unterschied zur Umgangssprache wird im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung die Einordnung einer Untersuchungsmethode oder eines Behandlungsverfahrens als “Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode” oder “NUB” meistens so definiert, dass es sich um eine Leistung handelt, die (noch nicht oder nicht mehr) über den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für die ambulante Regelversorgung (= “Einheitlicher Bewertungsmaßstab“) abgerechnet werden kann. Solche Leistungen werden von […]

Definition “neuer Methoden” abseits des G-BA

Eine Behandlungs- oder Diagnosemethode ist dann eine “NUB”, wenn für diese Methode im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Antrag auf Durchführung eines Bewertungsverfahren nach § 135 SGB V gestellt und angenommen wurde. Das bedeutet, nur dem Gemeinsamen Bundesausschuss steht die sozialrechtliche Definition einer “Neuen Methode” zu. In der Realität ist es häufig strittig, ob eine Untersuchungs- oder […]