Arzneimittel “an und für sich”: formalrechtliche Definition
Für Deutschland findet sich die juristische Definition von Arzneimitteln in § 2 Arzneimittelgesetz (AMG). Die dortige Definition ist allerdings sehr sperrig und nicht immer eindeutig:So könnten beispielsweise auch lebensalltägliche Stoffe wie Kaffee oder Wein “Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden” sein, die “im oder am menschlichen oder […]