Arzneimittel “an und für sich”: formalrechtliche Definition

Für Deutschland findet sich die juristische Definition von Arzneimitteln in § 2 Arzneimittelgesetz (AMG). Die dortige Definition ist allerdings sehr sperrig und nicht immer eindeutig:So könnten beispielsweise auch lebensalltägliche Stoffe wie Kaffee oder Wein “Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden” sein, die “im oder am menschlichen oder […]

Medizinprodukte mit Arzneicharakter

§31 SGB V in Verbindung mit §7 der Arzneimittelrichtlinie enthält die grundlegenden Bestimmungen zu Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen sowie weiteren Medizinprodukten. Dabei beziehen sich die Regelungen nur auf Medizinprodukte “im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V, soweit diese in die Versorgung mit Arzneimitteln nach den §§ 27 ff. einbezogen sind“. § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V lautet: “Der Gemeinsame Bundesausschuss […]