Nutzenbewertung von Arzneimitteln
Ausführliche Informationen zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß § 35a SGB V finden sich auf den Webseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Quantität ist etwas, was man zählt. Qualität ist etwas, worauf man zählt.
Ausführliche Informationen zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß § 35a SGB V finden sich auf den Webseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Sozialrechtliche Regelungen zum Nutzenbegriff:Regelungen des SGB V § 91 Abs. 3 Nr. 1: Verfahrensordnung des G-BA – regelt methodische Anforderungen an die wissenschaftliche sektorenübergreifende Bewertung des Nutzens § 92 Abs. 1 S. 1, § 116b Abs. 4 S. 1, § 135 Abs. 1 S. 1: diagnostischer oder therapeutischer Nutzen § 35, § 35b, § 35c: Nutzen, Zusatznutzen, therapeutischer Nutzen, […]
Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung kommt es häufig zu Schwierigkeiten bei den Verhandlungen über die so genannten Erstattungsbeträge, was dann in der Folge häufig zu Marktrücknahmen betroffener Arzneimittel vom deutschen Markt führt. Ausführliche Informationen zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß § 35a SGB V finden sich auf den Webseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses. Alphabetische Übersicht der Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, für die […]