Hemlibra® (Emicizumab)

Emicizumab ist kein Gerinnungsfaktor, sondern ein bispezifischer Antikörper! Emicizumab kopiert die FVIII-Wirkung, indem es selektiv an die Gerinnungsfaktoren IXa und X bindet und so zur Thrombinbildung führt. Emicizumab ist bei Patienten mit Hämophilie B oder anderen Gerinnungsstörungen nicht wirksam. Fachinfos, Zulassungsinfos Nutzenbewertung Bei der Nutzenbewertung spielte es keine erkennbare Rolle, dass Emicizumab subkutan und nicht […]

Fitusiran

News Meldung aus dem Deutschen Ärzteblatt vom 05.04.2023: Hämophilie A und B: Monatliche Injektionen von Fitusiran reduzieren Blutungen Monatliche subkutane Injektionen des siRNA Fitusiran, das die körpereigene Produktion von Antithrombin stoppt, haben in zwei randomisierten Studien Patienten mit Hämophilie A oder B vor Blutungsereig­nissen geschützt. Die bereits zuvor auf einem Kongress vorgestellten Ergebnisse zu Patienten […]

Lieferengpässe

Informationsseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu Lieferengpässen. Von den Pharmaunternehmen gemeldete Lieferengpässe lassen sich über das „pharmNet.Bund„-Portal recherchieren. ABDA Faktenblatt „Lieferengpässe bei Arzneimitteln„, Stand: Juni 2022. Informationsseite des Verbandes Pro Generika e.V. mit Fragen und Antworten zum Thema „Warum sind immer wieder Arzneimittel knapp?„. Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunks vom 26.08.2023 mit dem […]

Arzneimittel als „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“ nach § 6 Abs. 2 KHEntgG

Werden im Krankenhaus neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden erprobt, die nicht nach §137c SGB V vom G-BA von der Erbringung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen wurden, kann ein Krankenhaus einen „NUB“ Antrag nach § 6 KHEntgG an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) richten. Solche Anträge sind auch möglich, wenn es sich bei der „neuen […]

Arzneimittel: Definitionen

Das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) bezieht in die Arzneimittel-Versorgung neben den „eigentlichen“ Arzneimitteln auch andere Produkte ein: § 31 Abs. 1 SGB V nennt ausdrücklich „arzneimittelähnliche“ Medizinprodukte, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung sowie Verbandmittel und Harn- und Blutteststreifen (die produktrechtlich Medizinprodukte, aber nicht „arzneimittelähnlich“, sind). Die Definitionen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Lebensmitteln inklusive bilanzierter Diäten finden sich in den Gesetzen […]