Verschreibungspflichtige Arzneimittel

Nach § 31 SGB V und nach § 34 SGB V haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit apotheken- und rezeptpflichtigen Arzneimitteln.Die Verschreibungspflicht ist in § 48 AMG in Verbindung mit der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) geregelt. Für apothekenpflichtige, verschreibungspflichtige Arzneimittel bestehen Einschränkungen der Verordnungsfähigkeit nach § 34 SGB V sowie nach §92 Abs.1 Satz 2 Nr.6 SGB V i.V.m. der Arzneimittelrichtlinie – Anlage III – Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse.Nach §34 SGB V sind von der Versorgung ausgeschlossen […]

Freiverkäufliche Arzneimittel

Frei verkäufliche Arzneimittel unterliegen nicht der Apothekenpflicht; können also auch z.B. in Drogerien verkauft werden. Nach § 31 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit diese nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 (Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) ausgeschlossen sind. Ein Anspruch auf nicht-apothekenpflichtige, frei verkäufliche Arzneimittel besteht nicht. Die […]