Methoden mit “Problempotential”:

Was genau eine “Behandlungsmethode” im System der sozialen gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland ist, ist nicht eindeutig und für alle medizinischen Leistungen definiert. Offensichtlich ist aber, dass aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Gremien der GKV-Selbstverwaltung auch diagnostische Verfahren als “Behandlungs”-Methoden eingestuft werden.

Es gibt Behandlungs- oder Untersuchungsmethoden, bei denen es relativ häufig für Patienten, Ärzte, sonstige Therapeuten und mitunter auch für die jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger zu Problemen kommt.

Zumeist geht es dabei um die Frage, ob die betreffenden Behandlungs- oder Diagnosemethoden zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder nicht.

Dies kann als strittig angesehen werden, weil z.B. die Kasse davon ausgeht, dass es sich um eine so genannte “neue Methode” handelt, die grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört.

Manche medizinischen Maßnahmen haben auch ein sehr breites Anwendungsspektrum und können in medizinischer Indikation zur Krankenbehandlung eingesetzt werden – aber auch für rein kosmetische oder ästhetische Zwecke (mit manchmal dann negativen gesundheitlichen Folgen).

Im Folgenden sind Artikel zu entsprechenden “problematischen” Behandlungs- oder Untersuchungsmethoden zusammengefasst. Leider sind nicht alle Artikel aktuell. Daher sind sie mit dem jeweils letztem Änderungsdatum versehen. :