Der sozialmedizinische Rahmen der Arzneimittelbegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) wird aufgespannt durch die gesetzlichen Normen des Arzneimittelgesetzes und des fünften Sozialgesetzbuches und eine Anzahl untergesetzlicher Regelungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) aufgestellt werden. Daneben sind für die Sozialversicherung noch Definitionen und Kriterien wichtig, die von den Sozialgerichten im “Wege der ständigen Rechtsprechung” aufgestellt wurden.
Von den Leitungsgremien der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste wurden Anleitungen und Begutachtungshilfen oder -Leitfäden für die Arzneimittelbegutachtung herausgegeben. Diese können, soweit es sich hier um “Richtlinien” = “untergesetzliche Normen” handelt, eingesehen werden auf den Webseiten des Medizinischen Dienst Bund.
Dort findet sich z. B. der “Begutachtungsleitfaden Produkte der Arzneimittelversorgung im SGB V“ (PDF). Dieser Begutachtungsleitfaden soll einheitliche und nachvollziehbare Kriterien für die sozialmedizinische Einordnung von Produkten bzw. Arzneimitteln aufzeigen.
Weitere Begutachtungsleitfäden bzw. -“Richtlinien”:
Begutachtungsanleitung „Festbetragsarzneimittel“ (PDF)
Von der sozialmedizinischen Expertengruppe “SEG 6 Arzneimittelversorgung” wurden noch weitere Dokumente als Arbeitshinweise für die MD-Gutachter verfasst. Produkte der “SEG 6” werden teilweise auch über die Webseiten des MD Westfalen-Lippe im Internet bereitgestellt.
Darüber hinaus existieren noch MD-interne Begutachtungshilfen / Schulungsmaterielien für die Arzneimittelbegutachtung, die ggf. über die MD-interne MD-Bund-Plattform InfoMeD (für registrierte Nutzer) eingesehen werden können.