Arzneimittelstudien im ambulanten Bereich

Im ambulanten Bereich kann nicht auf die gesetzlichen Regelungen des § 137 c SGB V Bezug genommen werden – d.h. es gibt keine sozialgesetzliche Regelung, die eine generelle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Teilnahme an klinischen Studien vorsieht. Regelungen für eine mögliche Leistung gesetzlicher Krankenkassen für Behandlungen innerhalb klinischer Studien im ambulanten Bereich finden sich […]

Studien zur zulassungsüberschreitenden Anwendung von Arzneimitteln

In der Arzneimittel-Richtlinie wird in den §§ 31 – 39 geregelt, unter welchen Voraussetzungen die zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln in klinischen Studien gemäß § 35c SGB V zu Lasten der GKV erfolgen kann. Folgende Bedingungen werden in den genannten Paragraphen der Arzneimittel-Richtlinie genannt:1) Es ist eine „therapierelevante Verbesserung der Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung“ im Vergleich zu bestehenden Behandlungsmöglichkeiten zu erwarten.2) Die damit verbundenen Mehrkosten […]