Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
In der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA ) finden sich im 2. Kapitel: (“Bewertung medizinischer Methoden sowie Erprobung”) im 1. Abschnitt (“Allgemeine Bestimmungen zum Bewertungsverfahren“) in § 2, unter “Neue Methode” folgende Ausführungen: (1) Als “neue” Untersuchungs- und Behandlungsmethode für die Zwecke des §135 Abs. 1 Satz 1 SGB V können nur Leistungen gelten,a) die nicht als abrechnungsfähige […]