Arzneimittel: MD-Begutachtung
Der sozialmedizinische Rahmen der Arzneimittelbegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) wird aufgespannt durch die gesetzlichen Normen des Arzneimittelgesetzes und des fünften Sozialgesetzbuches und eine Anzahl untergesetzlicher Regelungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) aufgestellt werden. Daneben sind für die Sozialversicherung noch Definitionen und Kriterien wichtig, die von den Sozialgerichten im “Wege der ständigen Rechtsprechung” aufgestellt wurden. […]