Bewertungsausschuss

Der so genannte Bewertungsausschuss hat die Aufgabe, den Abrechnungs- bzw. Leistungskatalog für die gesamte vertragsärztliche Versorgung zu erstellen und zu pflegen. Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, das gemeinsam von den Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und den Kassenärzten (Kassenärztliche Bundesvereinigung) aufgestellt wird.

Neue Laborleistungen

Zu „neuen Laborleistungen“ hat das Bundessozialgericht mit Datum vom 25.08.1999 (B 6 KA 39/98 R) ein Urteil gesprochen, in dem es um die Abrechenbarkeit der Labor-CDT-Bestimmung des (Carbohydrate-Deficient Transferrin = Kohlehydrat-defizientes Transferrin; CDT) ging. Folgendes wurde damals vom BSG in der Urteilsbegründung ausgeführt: Nach § 135 Abs 1 Satz 1 SGB V dürfen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden […]