§ 2 Abs. 1a SGB V: Notstand

Nach der Begutachtungsanleitung NUB des GKV-Spitzenverbandes und des MDS (jetzt: MD Bund) soll eine potentielle Lebensbedrohung (oder eine gleichgestellte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit) in ferner Zukunft nicht dem Kriterium einer verfassungskonformen Auslegung des Leistungsanspruchs in notstandsähnlichen Situationen entsprechen. Demgegenüber hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 06.02.2007 (Aktenzeichen 1 BvR 3101/06) zu einer strittigen Lipidapherese-Behandlung erklärt: “Der Annahme eines lebensbedrohlichen […]