Freiverkäufliche Arzneimittel
Frei verkäufliche Arzneimittel unterliegen nicht der Apothekenpflicht; können also auch z.B. in Drogerien verkauft werden. Nach § 31 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit diese nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 (Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) ausgeschlossen sind. Ein Anspruch auf nicht-apothekenpflichtige, frei verkäufliche Arzneimittel besteht nicht. Die […]