Abstract
Bei einer ”’telemetrischen Blutdrucküberwachung”’ werden Blutdruckwerte regelmäßig und automatisch aufgezeichnet und über eine Datenverbindung (Telefon, Internet) an einen Empfänger übermittelt. Mit der telemetrischen Blutdruckmessung werden in der Regel diagnostische Zwecke verfolgt. Im vorliegenden Fall soll hierdurch eine optimierte Blutdruckeinstellung erreicht werden.
Die aktuelle ”’Leitlinie der Deutschen Hochdruckliga e.V. (DHL®) und der Deutschen Hypertonie Gesellschaft zur Behandlung der arteriellen Hypertonie”’ erwähnt die Möglichkeit des Telemonitorings als “Methode zur Verbesserung der Adhärenz gegenüber ärztlichen Empfehlungen” (Deutsche Hochdruckliga e.V. (DHL®) und Deutsche Hypertonie Gesellschaft. Leitlinien zur Behandlung der arteriellen Hypertonie. Stand: 2018.).
Abgrenzung / Begriffsklärung
Es handelt sich um eine Methode aus dem Arsenal der Telekardiologie bzw des kardiologischen Telemonitorings.
Indikation
Die Indikation wird in einer Verbesserung der Patientführung/Adhärenz der Patienten zur verordneten Therapie gesehen.
Legalstatus
Gemäß § 23 SGB V haben Versicherte Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln haben, wenn diese notwendig sind.
Bei den einzelnen Komponenten eines Telemonitoringsystems handelt es sich um Medizinprodukte. Entsprechende Geräte finden sich (noch?) nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet. Sie können den dort derzeit (Juni 2019) vorhandenen Produktarten auch nicht ohne weiteres zugeordnet werden, da eine Fernübertragung automatisch gemessener Werte die Funktionalitäten in der Produktgruppe “Mess- und Testgeräte für Körperwerte” hinsichtlich der medizinischen Bestimmung und der Anwendungskomplexität überschreitet.
Bezüglich des telemedizinischen Monitorings von kardiologischen Implantaten hatte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes (MDS) im September 2010 im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes dargelegt (Wegmann M, MDS. Stellungnahme / Empfehlung: Telemonitoring / Telenachsorge von implantierten kardiologischen Aggregaten. Datenlage und Klärung des NUB Status im vertragsärztlichen Bereich. Stand: September 2010) , dass es sich bei den entsprechenden Verfahren außerhalb der Nachsorge aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes und nach Einschätzung des MDS um eine “Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode” (NUB) handelt. Vom GKV-Spitzenverband wurde eine entsprechende Stellungnahme in einem Rundschreiben vom 5.10.2010 veröffentlicht.
Mittlerweile (Stand Juni 2019) findet sich die Überwachung von Patienten mit einem Defibrillator oder CRT-System im EBM abgebildet.
Die Blutdruck-Telemetrie ist im EBM jedoch nach wie vor nicht abgebildet!
Qualität
Die Aufnahme von Methoden der Telemedizin in den EBM wurde im Jahr 2013 gemeinsam durch den GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit Wirkung vom 01.07.2013 geplant:
Die entsprechenden Grundlagen wurden in einer Rahmenvereinbarung gemäß gesetzlichem Auftrag zur Überprüfung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) zum Umfang der Erbringung ambulanter Leistungen durch Telemedizin gemäß § 87 Abs.2a Satz 8 SGB V festgelegt.
Eine Umsetzung dieser Rahmenvereinbarung erfolgte im EBM zum 1. April 2016 aber nur bezüglich der telemedizinischen Überwachung von Patienten mit einem Defibrillator oder CRT-System.
Alternativen
Als Alternative einer telemedizinischen Überwachung könnte die konventionelle Betreuung mit regelmäßigen persönlichen Kontakten betrachtet werden – diese soll allerdings durch das Blutdruck-Telemonitoring nicht ersetzt, sondern komplementär in der Wirkung auf die Therapietreue der Patienten verstärkt werden.