Fachlichkeit der Gutachter der Medizinischen Dienste

Zitat aus dem Kommentar eines Augenarztes, der seine Beschäftigung beim Medizinischen Dienst beendete, nachdem er nicht nur im Rahmen der Qualitätssicherung (“QSKV”) zahnmedizinische Fragen, sondern zusätzlich auch noch Gutachten zur sozialmedizinischen Bewertung von Cannabis-Verordnungen begutachten sollte:

Offenbar ist man der Auffassung, da sowohl Zähne als auch Augen (außer Hühneraugen) am Kopf befestigt sind, hätte der Augenarzt eine natürliche Kompetenz für Zahnheilkunde.
Mit der gleichen Logik könnte man dafür natürlich auch einen Frisör einsetzen.

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