- Beschluss vom 24. September 2026.
- Beschluss vom 24. September 2026.
- Beschluss vom 17. September 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Der Beschluss vom 18. Juni 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. September 2026 in Kraft.
- Der Beschluss vom 18. Juni 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Beschluss vom 23. Juli 2026.
- Beschluss vom 18. Juni 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Der Beschluss vom 19. März 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2025 in Kraft.
- Der Beschluss vom 19. März 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Der Beschluss vom 22. Januar 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. April 2026 in Kraft.
