§ 25 SGB X
§ 25 SGB X regelt das Recht auf Akteneinsicht durch Beteiligte im Sozialverfahren – also das Recht von gesetzlich Versicherten auf Akteneinsicht bei Ihrer Kasse oder beim MDK. (1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. … […]