Krankheit
Grundsätzliche Definition einer Krankheit im sozialrechtlichen Sinne: Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt im Wesentlichen Leistungen zur Krankenbehandlung. Ein Anspruch auf Krankenbehandlung besteht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V, wenn die Behandlung notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Was genau eine Krankheit im Sinne des Sozialgesetzbuches ist, ist in § […]