Arzneimittel als “Neue Methode”

In einem Urteil vom 23.07.1998 (Az.: B 1 KR 19/96 R), in dem es um eine serienmäßig hergestellte Rezeptur (Jomol) ging, hatte das Bundessozialgericht eine Abgrenzung vorgenommen – zwischen reinen Arzneimitteln und Arzneimitteln, die als Teil einer Behandlungsmethode aufzufassen sind. Das BSG erklärte damals erstmalig, dass Arzneimittel auch als “Neue Methode” anzusehen und damit dem Erlaubnisvorbehalt […]