Patienten-Nutzen
Die Definition des Patienten-Nutzens ergänzt den Nutzenbegriff, der sozialgesetzlich im SGB V festgelegt und durch die Verfahrensordnung des G-BA und das IQWiG-Methodenpapier näher definiert wurde, um patientenspezifische und patientenindividuelle Gesichtspunkte. Definition des Patienten-Nutzens gemäß Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (Vortrag T. Kvitkina, IQWiG, am 24.10.2013 in Freiburg): “Beim Patienten‐Nutzen sollen insbesondere …berücksichtigt werden.” Diese Parameter werden in der […]