Verschreibungspflichtige Arzneimittel
Nach § 31 SGB V und nach § 34 SGB V haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit apotheken- und rezeptpflichtigen Arzneimitteln.Die Verschreibungspflicht ist in § 48 AMG in Verbindung mit der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) geregelt. Für apothekenpflichtige, verschreibungspflichtige Arzneimittel bestehen Einschränkungen der Verordnungsfähigkeit nach § 34 SGB V sowie nach §92 Abs.1 Satz 2 Nr.6 SGB V i.V.m. der Arzneimittelrichtlinie – Anlage III – Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse.Nach §34 SGB V sind von der Versorgung ausgeschlossen […]