Einzelfall-Entscheidung

Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sind für die Krankenkassen verbindlich. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Rechtsgrundlage des § 92 SGB V erlassenen Richtlinien sind nach der Rechtsprechung der mit dieser Frage befassten Senate des Bundessozialgerichts (BSG) untergesetzliche Rechtsnormen (BSG, 20.03.1996 – 6 RKa 62/94; BSG, 31.05.2006 – B 6 KA 13/05 R).Durch die Richtlinien nach § 92 Abs. 1 […]