Extrakorporale Stoßwellentherapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Beschlussdatum vom 19.04.2018 die Extrakorporale Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz aufgenommen in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung.
Die Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) zur Behandlung von Fersenschmerzen bei Fasciitis plantaris kann dabei als fokussierte (“Stoßwellen” im eigentlichen Sinne) oder als radiale ESWT (Druckwellen) erbracht werden.

Mit der ESWT zur Behandlung von Fersenschmerzen ist eine zweite Anwendung der Stoßwellentherapie in den Leistungskatalog der GKV gekommen; die Stoßwellenlithotripsie bei Harnsteinen war schon seit langem in der Anlage I – “Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden” der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung aufgeführt.

In allen anderen orthopädischen, chirurgischen und schmerztherapeutischen Indikationen bleibt die Methode aber weiter (als Nr. 23) in der Anlage II als “Methode, die nicht als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden darf”.

Anmerkung: Dies betrifft auch den niedrig-dosierten, gepulsten Ultraschall zur Verbesserung der Frakturheilung.

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