Arzneimittel als “Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode” nach § 6 Abs. 2 KHEntgG
Werden im Krankenhaus neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden erprobt, die nicht nach §137c SGB V vom G-BA von der Erbringung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen wurden, kann ein Krankenhaus einen “NUB” Antrag nach § 6 KHEntgG an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) richten. Solche Anträge sind auch möglich, wenn es sich bei der “neuen […]