NUB: „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“

Im Unterschied zur Umgangssprache wird im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung die Einordnung einer Untersuchungsmethode oder eines Behandlungsverfahrens als „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“ oder „NUB“ meistens so definiert, dass es sich um eine Leistung handelt, die (noch nicht oder nicht mehr) über den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für die ambulante Regelversorgung (= „Einheitlicher Bewertungsmaßstab„) abgerechnet werden kann. Solche Leistungen werden von […]

Arzneimittel als „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“ nach § 6 Abs. 2 KHEntgG

Werden im Krankenhaus neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden erprobt, die nicht nach §137c SGB V vom G-BA von der Erbringung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen wurden, kann ein Krankenhaus einen „NUB“ Antrag nach § 6 KHEntgG an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) richten. Solche Anträge sind auch möglich, wenn es sich bei der „neuen […]