NUB: „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“
Im Unterschied zur Umgangssprache wird im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung die Einordnung einer Untersuchungsmethode oder eines Behandlungsverfahrens als „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“ oder „NUB“ meistens so definiert, dass es sich um eine Leistung handelt, die (noch nicht oder nicht mehr) über den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für die ambulante Regelversorgung (= „Einheitlicher Bewertungsmaßstab„) abgerechnet werden kann. Solche Leistungen werden von […]
