§ 275 SGB V

Der § 275 des SGB V (Paragraph bei “Gesetze im Internet” der Juris GmbH) behandelt das Thema “Begutachtung und Beratung” und damit speziell den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. (1) 1Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet,1. bei Erbringung von Leistungen, insbesondere […]