Ambulante Operationen
Welche Operationen als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland möglich sind, ist in dem so genannten Katalog der ambulanten Operationen (AOP-Katalog) festgelegt. Dieser Katalog ist das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und DKG (dreiseitiger Vertrag, AOP-Vertrag). Gesetzlich geregelt ist das in § 115b SGB V. Der AOP-Katalog führt einzelne Leistungen und so genannte „stationsersetzende […]
